PRESSECOMMUNIQUS 2+3/04

08.04.2004

Gubristtunnel darf nicht den Durchgangsbahnhof berholen

Angesichts der Sparmassnahmen des Bundes droht die Realisierung des Durchgangsbahnhofes um Jahre verzgert zu werden. Unterdessen luft die Planung fr die dritte Rhre des Gubristtunnels der A1 an. Somit knnte der West-Ost-Autoverkehr frher verflssigt werden als der Bahnverkehr auf der wichtigen West-Ost-Transversale mit dem Engpass Zrich.

Der Verein zur Frderung des ffentlichen Verkehrs im Kanton Zrich (VV-ZH) fordert, dass das ursprngliche Bauprogramm fr den Durchgangsbahnhof mit Realisierung bis 2012 auf jeden Fall eingehalten wird, zumal der Kanton Zrich 580 Mio Franken daran bezahlt. Das heisst, der Kapazittsengpass im Knoten Zrich muss beseitigt werden vor der Erffnung des Gubristtunnels.


Untersttzung fr die Bahnreform 2:
Auch Bahnpersonal soll fr Sicherheit prsent sein


Der VV-ZH untersttzt die allgemeine Stossrichtung der Bahnreform 2. Insbesondere begrsst er die weitgehende Beseitigung der ungleichen Behandlung von SBB und Privatbahnen im Bereich der Infrastruktur. Um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu begnstigen, befrwortet er auch die Privilegierung des Gterverkehrs durch tiefe Trassenpreise. Allerdings nur soweit dies nicht zu einer Quersubventionierung auf Kosten des Personenverkehrs fhrt und diesen von der Schiene verdrngt.

Von besonderer Bedeutung fr die Region Zrich mit den Sicherheitsproblemen ist der Ersatz des bisherigen Bahnpolizeigesetzes durch ein neues Gesetz ber den Sicherheitsdienst. Auch diesen Teil der Bahnreform 2 untersttzt der VV, denn es ist knftig fr alle Verkehrsmittel gltig. Wenn aber alle finanziellen Mittel auf die uniformierte Transportpolizei konzentriert werden, geht das auf Kosten kundendienstlicher Leistungen. Der VV fordert darum ausdrcklich, dass auch besonders ausgebildetes Betriebs- und Fahrpersonal mit sicherheitspolizeilichen Aufgaben betraut werden kann.




Alle Angaben ohne Gewhr.