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PRESSECOMMUNIQUS 2+3/04
08.04.2004
Gubristtunnel darf nicht den Durchgangsbahnhof
berholen
Angesichts der Sparmassnahmen des Bundes droht die Realisierung
des Durchgangsbahnhofes um Jahre verzgert zu werden. Unterdessen
luft die Planung fr die dritte Rhre des Gubristtunnels der
A1 an. Somit knnte der West-Ost-Autoverkehr frher verflssigt
werden als der Bahnverkehr auf der wichtigen West-Ost-Transversale
mit dem Engpass Zrich.
Der Verein zur Frderung des ffentlichen Verkehrs im Kanton Zrich
(VV-ZH) fordert, dass das ursprngliche Bauprogramm fr den Durchgangsbahnhof
mit Realisierung bis 2012 auf jeden Fall eingehalten wird, zumal
der Kanton Zrich 580 Mio Franken daran bezahlt. Das heisst, der
Kapazittsengpass im Knoten Zrich muss beseitigt werden vor der
Erffnung des Gubristtunnels.
Untersttzung fr die Bahnreform 2:
Auch Bahnpersonal soll fr Sicherheit prsent sein
Der VV-ZH untersttzt die allgemeine Stossrichtung der Bahnreform
2. Insbesondere begrsst er die weitgehende Beseitigung der ungleichen
Behandlung von SBB und Privatbahnen im Bereich der Infrastruktur.
Um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu begnstigen,
befrwortet er auch die Privilegierung des Gterverkehrs durch
tiefe Trassenpreise. Allerdings nur soweit dies nicht zu einer
Quersubventionierung auf Kosten des Personenverkehrs fhrt und
diesen von der Schiene verdrngt.
Von besonderer Bedeutung fr die Region Zrich mit den Sicherheitsproblemen
ist der Ersatz des bisherigen Bahnpolizeigesetzes durch ein neues
Gesetz ber den Sicherheitsdienst. Auch diesen Teil der Bahnreform
2 untersttzt der VV, denn es ist knftig fr alle Verkehrsmittel
gltig. Wenn aber alle finanziellen Mittel auf die uniformierte
Transportpolizei konzentriert werden, geht das auf Kosten kundendienstlicher
Leistungen. Der VV fordert darum ausdrcklich, dass auch besonders
ausgebildetes Betriebs- und Fahrpersonal mit sicherheitspolizeilichen
Aufgaben betraut werden kann.
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