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BUNDESSPARPROGRAMM 2003 - FOLGEN FÜR DEN ÖV

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"Sparen" gegen Treu und Glauben

Das "Sparpaket" des Bundes, welches richtigerweise als Entlastungsprogramm bezeichnet wird, weil der Bund damit weniger spart als vielmehr sich durch Verschiebungen von Aufgaben und Verpflichtungen auf Kosten anderer zu entlasten sucht, hätte - wenn es unverändert umgesetzt würde - im Verkehrsbereich schwerwiegende Folgen. Der Vorstand der Vereins zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich (VöV-ZH) hat sich darum an seiner letzten Sitzung intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Dabei herrschte grosse Besorgnis darüber, dass als Folge der vorgeschlagenen Massnahmen der heutige Standard des öffentlichen Verkehrs künftig nicht mehr gehalten werden könnte. Der notwendige weitere Ausbau wäre in hohem Mass in Frage gestellt.

Der öffentliche Verkehr wäre nach dem bundesrätlichen Vorschlag gleich dreimal betroffen. Mit der teilweisen Zweckentfremdung von Erträgen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), von der Kürzung des Zahlungsrahmens gemäss Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB und von der Reduktion der Bundesbeiträge an die Abgeltungen im Regionalverkehr. Im Kanton Zürich geht es um Investitionen wie den Zimmerberg-Basistunnel, den Durchgangsbahnhof Löwenstrassen und die Leistungssteigerung zwischen Oerlikon und Winterthur und um das Angebot des Zürcher Verkehrsverbundes.

Dem Parlament wird nicht die Streichung bestimmter Investitionen und Angebote beantragt. Es geht um die Beschränkung der dafür notwendigen Ressourcen. Der VöV-ZH will darum bewusst nicht einzelne Objekte oder gar die berechtigten Anliegen einzelner Landesteile gegeneinander ausspielen. Er erachtet jedoch die einzelnen Massnahmen als übertrieben und zum Teil als staatsbürgerlich fragwürdig. Insbesondere geht es nicht an, den Stimmberechtigten zur Finanzierung von Investitionen des öffentlichen Verkehrs eine LSVA zu beantragen und dann einen Teil ihrer Erträge für andere Zwecke abzuzweigen. Das geht ganz klar gegen Treu und Glauben. Auch die Kürzungen bei der Leistungsvereinbarung mit der SBB ist ein Vertragsbruch. Mit der Leistungsvereinbarung verpflichten sich die SBB zur Erreichung eines bestimmten Ziels und der Bund zur Leistung eines auf vier Jahre festgelegten Zahlungsrahmens. Gestützt auf diese Vereinbarung schliesst die SBB ihrerseits Verträge mit anderen Partnern ab, die sie nur einhalten kann, wenn auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt. Die unternehmerische Verantwortung der SBB, wie sie mit der Bahnreform angestrebt wurde, wird vom Bund mit Füssen getreten. Auch ein sparender Bund muss seine Verträge einhalten. Bei den Abgeltungen für den Regionalverkehr geht es offen um eine Lastenverschiebung auf die Kantone. Und weil diese ebenfalls mehrheitlich finanzielle Probleme haben, ist die Aufrechterhaltung des heutigen Verkehrsangebots gefährdet, wovon vor allem Randgebiete betroffen wären - mit den entsprechenden strukturellen und raumplanerischen Konsequenzen.

Verschiebungen von Investitionen sind keine echten Einsparungen. Sie belasten die künftigen Generationen und kosten meist mehr. Sie sind besonders fragwürdig, wenn das Volk dafür eine besondere Finanzierung beschlossen hat und die Mittel zweckgebunden vorhanden sind. Der VöV-ZH lehnt darum die "Sparmassnahmen" im Verkehrsbereich im vorgesehenen Umfang ab und verlangt, dass die dringend nötigen Investitionen, insbesondere der zweite Durchgangsbahnhof in Zürich, ohne Verzug realisiert werden.