Angesichts der Sparmassnahmen des Bundes droht die Realisierung des Durchgangsbahnhofes um Jahre verzögert zu werden. Unterdessen läuft die Planung für die dritte Röhre des Gubristtunnels der A1 an. Somit könnte der West-Ost-Autoverkehr früher verflüssigt werden als der Bahnverkehr auf der wichtigen West-Ost-Transversale mit dem Engpass Zürich.
Der Verein zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich (VöV-ZH) fordert, dass das ursprüngliche Bauprogramm für den Durchgangsbahnhof mit Realisierung bis 2012 auf jeden Fall eingehalten wird, zumal der Kanton Zürich 580 Mio Franken daran bezahlt. Das heisst, der Kapazitätsengpass im Knoten Zürich muss beseitigt werden vor der Eröffnung des Gubristtunnels.
Der VöV-ZH unterstützt die allgemeine Stossrichtung der Bahnreform 2. Insbesondere begrüsst er die weitgehende Beseitigung der ungleichen Behandlung von SBB und Privatbahnen im Bereich der Infrastruktur. Um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu begünstigen, befürwortet er auch die Privilegierung des Güterverkehrs durch tiefe Trassenpreise. Allerdings nur soweit dies nicht zu einer Quersubventionierung auf Kosten des Personenverkehrs führt und diesen von der Schiene verdrängt.
Von besonderer Bedeutung für die Region Zürich mit den Sicherheitsproblemen ist der Ersatz des bisherigen Bahnpolizeigesetzes durch ein neues Gesetz über den Sicherheitsdienst. Auch diesen Teil der Bahnreform 2 unterstützt der VÖV, denn es ist künftig für alle Verkehrsmittel gültig. Wenn aber alle finanziellen Mittel auf die uniformierte Transportpolizei konzentriert werden, geht das auf Kosten kundendienstlicher Leistungen. Der VÖV fordert darum ausdrücklich, dass auch besonders ausgebildetes Betriebs- und Fahrpersonal mit sicherheitspolizeilichen Aufgaben betraut werden kann.